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Mitfahrbörse Goßmannsdorf

Logo Mitfahrbörse

 

Seit 2015 hat die Nachbarschaftshilfe der Zukunftswerkstatt Goßmannsdorf eine Mitfahrbörse ein­gerichtet. Unser Bestreben ist es,  Schülern und Auszubildenden, aber auch allen Goßmannsdorfer Bürgern gleichermaßen,  eine Mitfahrgelegenheit zu diversen Fahrzielen zu bieten. Diese Mitfahrgelegenheiten können einzelne (einmalige) Fahrten aber auch regelmäßig stattfindende Fahrten sein.

Ferner soll das Fahrangebot die Bildung von Fahrgemeinschaften unterstützen.

 

Mit den hier aufzurufenden Formularen können Sie uns Ihre Bereitschaft zur Mitnahme bzw. Ihren Wunsch zur Mitfahrt zu einem bestimmten Zielort mitteilen:

 

Mitnahme-Bereitschaft Mitfahrwunsch
   
Aktuell besteht folgendes Mitfahrangebot

 

Genaueres erfahren Sie bei den unten genannten Ansprechpartnern!

 

 

In Anlehnung an  Verfahrenweisen anderer Mitfahrbörsen geben wir folgende Hinweise:

 

 

Kosten:

Die Vermittlung der Mitfahrgelegenheit ist kostenlos. Zwischen Fahrer/Fahrerin und Mitfahrern sollte aber eine Kostenerstattung vereinbart werden. Für die Höhe der Kosten gibt es verschiedene Ansätze. Am einfachsten wird es sein, einen durchschnittlichen km-Preis von ca. 0,30 € anzunehmen (deckt die Kosten für einen Mittelklassewagen) und den Gesamtpreis für die Strecke dann durch die Anzahl der Mitfahrer zu teilen. Wenn sich regelmäßige Fahrgemeinschaften finden, kann natürlich auch das Gegenseitigkeitsprinzip Anwendung finden, wenn z. B. jede Woche der Fahrer wechselt.

 

Versicherung-Haftung:

Die Kfz-Haftpflicht deckt auch unverschuldete Unfälle ab, der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht notwendig. Es sollte aber auf eine unbegrenzte Deckung der Kfz-Haftpflicht geachtet werden. Der Weg zur Arbeit ist durch die gesetzliche Sozialversicherung abgesichert. Außerdem bietet der ADAC eine Haftungsbeschränkungserklärung an. Dieses könne Sie hier als pdf herunterladen.
 

Steuer:

Fahrgemeinschaften sind bei der Entfernungspauschale für die Anerkennung der Werbungskosten gleichgestellt zu allen anderen Verkehrsmitteln. Bei wechselnden Fahrgemeinschaften wird nach Fahrertagen und Mitfahrertagen unterschieden. Zu diesem Thema gibt die Verbraucherzentrale Bayern Auskunft.

http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/

 

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte folgende Ansprechpartner:

Hans UllrichTel.: 09523-6837                                 
 
  
Bernhard WüchnerTel.: 09523- 6910