- 25.09.2026 Kirchweih beim TSV 1862 Goßmannsdorf
- 26.09.2026 Kirchweih Musikverein und Kindergarten St. Margaretha Goßmannsdorf
- 27.09.2026 Kirchweih beim TSV 1862 Goßmannsdorf
- 27.09.2026 Heimspiel SG Goßmannsdorf/SV Hofheim 2 - Spfr. Steinsfeld
- 27.09.2026 Heimspiel SG Hofheim/TSV Goßmannsdorf 1 - SG Ostheim/Lendershausen
- 25.09.2026 Kirchweih beim TSV 1862 Goßmannsdorf
- 26.09.2026 Kirchweih Musikverein und Kindergarten St. Margaretha Goßmannsdorf
- 27.09.2026 Kirchweih beim TSV 1862 Goßmannsdorf
- 27.09.2026 Heimspiel SG Goßmannsdorf/SV Hofheim 2 - Spfr. Steinsfeld
- 27.09.2026 Heimspiel SG Hofheim/TSV Goßmannsdorf 1 - SG Ostheim/Lendershausen
WGG Mitgliedschaft
Die WGG hat 58 Mitglieder (Stichtag: 29.02.2020).
Werde Mitglied!
Gemäß § 3 der WGG-Satzung kann jede in Hofheim wahlberechtigte Person (ab 18 Jahre) Mitglied der WGG werden. Der Beitrag beträgt pro Mitglied 4 € / Jahr.
Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung, über die der Vorstand zu entscheiden hat, erworben.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder durch Tod des Mitglieds. Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Mitglieder, die der Wählergemeinschaft Goßmannsdorf angehören, dürfen nicht für andere politische Listen oder Parteien kandidieren, wenn die Wählergemeinschaft Goßmannsdorf an dieser Wahl teilnimmt.
Beitrittserklärung der WGG!
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