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Anmeldung, Aufnahmebedingungen

 

 

Wir freuen uns immer, wenn neue Kinder rechtzeitig, etwa 1⁄2 bis 1 Jahr vor der Aufnahme, bei uns angemeldet werden. Wegen dem BayKiBiG müssen Eltern für ihr Kind Buchzeiten bei uns Erziehe­rinnen schriftlich im voraus festlegen. Änderungen der Buchzeiten sind ebenfalls schriftlich zu be­antragen. Für alle neuen Eltern findet deshalb ein Aufnahmegespräch mit der Leiterin statt, bei dem der Kindergartenalltag erklärt wird und die Räumlichkeiten besichtigt werden können.

Die Aufnahme der Kinder erfolgt von 0 – 6 Jahren. Bei Kindern unter 2 Jahren findet immer ein vorheriges, intensives Gespräch mit den Eltern und der Leiterin statt, um den jeweiligen Entwick­lungsstand des Kindes abzuklären, die Bedürfnisse und Erwartungen der Eltern zu erörtern und die Anforderungen an das Personal und die Räumlichkeiten sicherzustellen.

 

Folgende Anmeldeunterlagen werden benötigt:

 

Buchungsbeleg_Betreuungszeiten

Buchungsbeleg_Mittagessen (falls gewünscht)

SEPA-Lastschriftmandat

Impfnachweis

Aufnahmevertrag

 

Die Dokumente können direkt am PC ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.

 

Zusätzliche Unterlagen zur Information der Eltern:

 

Kindergartenordnung

Willkommensbrief und Utensilien

 

 Buchungszeiten / Beiträge ab 01.01.2024:

 

 

 

4 - 5 Std.

5 - 6 Std.

6 - 7 Std.

7 - 8 Std.

8 - 9 Std.

0 - 1 Jahr 1

150 €

155 €

160 €

165 €

170 €

1 -2 Jahre 1

130 €

135 €

140 €

145 €

150 €

2 -3 Jahre 1

120 €

125 €

130 €

135 €

140 €

ab 3 Jahre *

 

35 €

40 €

45 €

50 €

     das Krippengeld von 100 € ist durch die Eltern direkt beim ZBFS zu beantragen

      der Beitragszuschusses des Freistaates in Höhe von 100 € ist bereits abgezogen.

 

„Wenn ein Kind in einer geförderten Einrichtung nach dem BayKiBiG betreut wird können Eltern mit einem bestimmten jährlichen Einkommen seit dem 01. Januar 2020 beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Würzburg für Kinder, die ein Jahr und unter 3 Jahre alt sind, das sogenannte Krippengeld in Höhe von monatlich 100 € beantragen,.

Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des ZBFS unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/.“

 

Der Beitragszuschuss des Freistaates Bayern wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr (ab 01.09.) gekoppelt. Den Beitragszuschuss erhalten die Kinder, die ab dem 1. September des laufenden Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre wird, die Kita besuchen.

Beispiel:

Kinder, die im Laufe des 1. Januar bis 31. August 2019 das 3. Lebensjahr vollenden, haben ab 1. September 2019 (neues Kindergartenjahr) einen Anspruch auf den Beitragszuschuss.“

 

 

Ferienzeiten :

Zu Beginn des Kindergartenjahres hat das Team einen Planungstag an dem das Kindergartenjahr pädagogisch und organisatorisch durchgeplant wird. Hier werden auch die Ferienzeiten festgelegt. In der Regel haben wir neben den zwei größeren Ferienblöcken (Weihnachten bis Dreikönig und 2 - 3 Wochen in den Sommerferien) auch einzelne Schließtage, z.B. nach Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam( Brückentag).

 

 

Feste :

Im laufenden Kindergartenjahr feiern wir verschiedene Feste. Hier hoffen wir immer auf die tatkräf­tige Unterstützung der Eltern.

Es sind:

  • Kindergartenfest (am 1. oder 2. Samstag im Juli)

  • Martinszug (am Freitag nach St. Martin)

  • Elternkaffee/Krabbelcafe

  • verschiedene kleine Aktionen im Kindergartenjahr , (nicht zwingend jedes Jahr, nach The­ma und Aktionen im Dorf, z.B. Feste von anderen Vereinen im Dorf usw.)

 

Noch Fragen?

Rufen Sie uns an:  09523/388

Email:

 

Oder benutzen Sie [hier] das Kontaktformular: